Die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser ist eine öffentliche Daseinsvorsorge (BGH VIII ZR 97/09). Umso erstaunlicher ist es, dass es für Trinkwasser-Verbraucher keinen Verbraucherschutz gibt, wenn Wasserzähler unvorstellbar hohe Verbrauchswerte anzeigen.
Wenn in solchen Fällen Wasserzähler Befundprüfungen bestehen, dann werden Verbraucher gezwungen, das vom Wasserzähler angezeigte Volumen zu bezahlen. Örtliche Gegebenheit der Verbraucher werden ausnahmslos nicht berücksichtigt.
Mehrere namentlich bekannte Verbraucher mussten daher für angebliche Wasserliefermengen und deren Entsorgungen bezahlen, die sie nachweislich nicht erhalten haben. Das mahnende Beispiel ereignete sich 2015 in 42781 Haan. Es mussten nicht gelieferte 15.000 m³ bezahlt werden. Der Schaden beträgt nach Angaben der betroffenen Firma ImmoPartner GmbH über 200.000,- € für Gutachter, Anwälte und Gerichte, bis zum BVerG. Es war bedauerlicherweise ein teures und erfolgloses Bemühen. Dabei wird eine mutmaßliche Täuschung des Gerichtes angenommen (Startseite)
Im Jahr 2021 wurde das damalige Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz angeschrieben. Der Schriftwechsel wird unten gezeigt. Demnach liegt die Verantwortung für den Verbraucherschutz bei den Eichbehörden. Diese sorgen im Rahmen ihrer Marktaufsichtspflicht zuverlässig dafür, dass nur zugelassene und konformitätsbewertete Wasserzähler verwendet werden. Die Befundprüfungen werden meist an private, staatlich zugelassene Prüfstellen übertragen. Wenn diese bei Befundprüfungen keine Fehler finden, dann haben Verbraucher halt Pech gehabt und einen finanziellen Verlust zu beklagen.Zurück zur Startseite
